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Datenschutzerklärung unter neuem Telemediengesetz

Ein gesetzeskonformes Impressum allein reicht nicht mehr: am 17. Januar wurde ein neues Telemediengesetz verabschiedet, das ab 1. März in Kraft treten soll (PDF-Download). Ein Teil verdient besondere Beachtung: die Absätze zum Thema Datenschutz. Demnach ist ab 1.3. jeder Websitebetreiber verpflichtet, seinen Besuchern eine Datenschutzerklärung zu präsentieren, möglichst noch bevor diese die Website überhaupt betreten. Da dies technisch nicht möglich ist (bereits das Loggen der IP fällt unter diese Datenschutzerklärung, und bekanntlich wird die IP des Besuchers in dem Moment geloggt, in dem er die Site betritt), ist es ausreichend, die Datenschutzerklärung genau wie das Impressum von jeder Seite des Webangebots aus zugänglich zu machen. Bei Missachtung des Gesetzes drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Kleine Linksammlung zum Thema:

Viel Spaß... das wird wieder richtig schönen Abmahnärger geben.

P.S.: Die neue Gesetzeslage macht streng genommen auch jeden Counter unbenutzbar, der die IP-Adressen der Besucher nicht durch Login schützt, wie es bei vielen kostenlosen Countern der Fall ist, weil dadurch ja persönliche Daten (wozu bereits die IP-Adresse des Besuchers zählt) öffentlich gemacht werden.

Geschrieben von Olivia Adler am 4. Februar 2007 in IT-News | Permalink

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Am 17. Januar ist das neue Telemediengesetz [download] beschlossen worden und es wird am 1. März 2007 in Kraft treten. Es hat eine große Auswirkung auf alle Webseiten, auch die privaten! Nun reicht also ein gesetzeskonformes Impressum nicht mehr. Jeder [Mehr erfahren]

verlinkt am 06.02.2007 17:53:57

Kommentare

Betrifft: Datenschutzerklärung

Wie wärs denn mit diesen beiden Adressen:

http://bundesrecht.juris.de/datenschutz.html
http://www.bmj.bund.de

Das Justizministerium sollte doch wissen, wie das TMG gemeint ist!

Wenn nicht, dann kann man sie ja abmahnen! ;-)


Kommentiert von: michael peter | 14.03.2007 18:18:08

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