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DoS-Attacken in UK legal
Ein Gerichtsurteil hat Serverbetreiber in Großbritannien aufschrecken lassen: Ein ehemaliger Angestellter einen Firma hatte mit Millionen von E-Mails den Mailserver des Ex-Arbeitgebers außer Gefecht gesetzt. Trotzdem wrde er freigesprochen. Begründung: Das entsprechende Gesetz gegen Computermißbrauch (Computer Misuse Act) decke DoS-Attacken nicht ab.
Bis das britische Parlamant jetzt das Gesetz ändern kann, dürften wohl die Zahl der Denial-of-Service-Attacken in Großbritannien erst einmal ansteigen. Wer dabei allerdings nicht genau aufpaßt, macht sich trotzdem strafbar. Denn die Benutzung beispielsweise von Bot-Netzwerken ist auch nach britischem Recht zweifelsfrei strafbar.
Geschrieben von PCPro am 8. November 2005 | Permalink
